ALLGEMEINES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, d. h. dem Unternehmen Ancora d.o.o. (nachfolgend als „das Unternehmen“ bezeichnet) und dem Käufer der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens (nachfolgend als „der Kunde“ bezeichnet) und bestimmen die Art und Weise, den Inhalt und die Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens sind Bestandteil jedes Vertrages, Angebotes bzw. Proforma-Rechnung.

Alle Vereinbarungen, Angebote, Bestätigungen, Vermerke zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Bedingungen sind unwirksam.
Aufgrund der Art der vom Unternehmen angebotenen Produkte sind die Verkaufs- und Lieferbedingungen spezifisch.

ANGEBOT

Vor Annahme des Angebots und der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, das Angebot sorgfältig zu prüfen (alle Skizzen, Daten prüfen) und bei Unklarheiten das Unternehmen um Klärung der unklaren Daten zu bitten. Spätere Unklarheiten können vom Kunden nicht geltend gemacht werden und sind nicht Gegenstand von Kundenreklamationen und Gewährleistungsansprüchen. Das Angebot gilt immer nur für die angegebenen Positionen, Maße, Mengen und Beschreibungen. Das Angebot ist nur während der Gültigkeitsdauer des Angebots, die auf diesem angegeben ist, gültig und für das Unternehmen bindend. Bei Änderungen der Abmessungen oder Mengen der Elemente, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Preise zu ändern bzw. mit der Erstellung eines neuen Angebots wird die vorherige Version des Angebots vollständig ersetzt. Bei allen Positionen werden die Elemente von innen gezeichnet, sofern in der Beschreibung nicht anders angegeben. Die Bilder im Angebot sind symbolisch.

Vor Annahme des Angebots und Bestellungsbestätigung ist der Kunde verpflichtet:

  • die Einbaulage des Elements in Bezug auf die Bauöffnung zu bestimmen,
  • die Dicke der Isolierung, die eingebaut wird (Neukonstruktionen und Anpassungen) sowie die Weise (Art der Isolierung, Art der Befestigung, Dicke der Isolierung im Bereich der Lamellen …) zu bestimmen,
  • den Einbauort des Elements zu bestimmen,
  • die Höhenmarke (Meterriss) für jedes einzelne Element zu bestimmen

Durch die Annahme des Angebots bestätigt der Kunde die Übereinstimmung der Elemente des Angebots mit den oben genannten Punkten.

Falls der Kunde die oben genannten Informationen nicht bereitstellt, übernimmt er die Verantwortung für den Fall, dass eine Diskrepanz zwischen den von der Firma durchgeführten Arbeiten und den verbleibenden Arbeiten der anderen Auftragnehmer besteht.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor Änderungen in der Fertigung von Fenstern und Türen bei bautechnischen Details durchzuführen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind und die Funktionalität nicht beeinträchtigen. Für den Fall, dass der Kunde ein falsches Produkt bestellt oder von anderen gegenseitigen Verpflichtungen abweicht, ist das Unternehmen berechtigt, die Erstattung der entstandenen Kosten einschließlich etwaiger Mehrkosten zu verlangen. Es ist nicht möglich, ein fehlerhaftes Produkt zurückzugeben, wenn der Grund auf der Seite des Kunden liegt.

Als Angebotsannahme und Auftragsbestätigung gilt:

  • Vorauszahlung von mindestens 40 % der Angebotssumme.
  • Aushändigung von Versicherungsmitteln.
  • Vertragsunterschrift.
  • Erfüllung vereinbarter vertraglicher Pflichten.
  • Beglichene alle offenen Forderungen aus vergangenen Geschäften (das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bestellung und Produkte zurückzuhalten und dadurch die Lieferzeit mindestens um den Zeitpunkt der Begleichung der Forderungen zu verlängern).
  • Sonstige schlüssige Handlungen, wenn es sich um eine langfristige Geschäftsbeziehung handelt und die Gesellschaft diese schriftlich als einschlägig bestätigt.

Mit Annahme des Angebots und Bestätigung der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens kennt und diese uneingeschränkt akzeptiert. Der Kunde hat das Recht, die Bestellung zu stornieren oder die die Bestellung betreffenden Daten bis spätestens 1 Werktag nach Angebotsannahme und Auftragsbestätigung ausschließlich schriftlich zu stornieren. Nach Ablauf dieser Frist werden nachträgliche Änderungen der Daten oder Stornierung der Bestellung nicht anerkannt bzw. dem Kunden werden entstehende Mehrkosten in Rechnung gestellt.

MESSUNGEN und ZUSÄTZLICHE ARBEITEN

Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für Messungen im Falle von Messungen, die von dem Unternehmen durchgeführt werden (falls während der Messphase einige Faktoren, die die Abmessungen des Produkts beeinflussen, nicht vorhersehbar waren und der Kunde nicht darauf hingewiesen hat, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung und eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden – jegliche Anmerkungen des Kunden müssen schriftlich erfolgen), andernfalls ist der Kunde für die Messungen und alle zusätzlichen Kosten verantwortlich, die durch falsche Messungen des Kunden entstehen.

Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten und für die Fertigstellung der Arbeiten notwendig sind (Schäden beim Ausbau alter Fenster, nicht rechtwinklige Öffnungen, alte schräg eingebaute Fenster, nicht sichtbare Installationen, Abschlagen der Wand, Maurerarbeiten, Lattung, Silikonisieren, Verputzen, Verkleiden, Bühne aufstellen, Abfallentsorgung, Profilschutz, Entfernen von Keilen etc.) und zum Zeitpunkt der Messung nicht vorhersehbar waren, gehen zu Lasten des Kunden oder können von diesem selbst veranlasst werden. Bei Mehraufwand behält sich das Unternehmen eine Verlängerung der Lieferfrist und Rechnungsstellung vor.

Außerdem werden nach Vereinbarung mit dem Unternehmen und/oder beauftragten Subunternehmern zusätzlich beauftragte Arbeiten, die der Kunde während der Montage in Auftrag gibt (z. B. Abschlussprofile, Entsorgung von Fenstern), berechnet. Für den Fall, dass der Kunde auch die Bearbeitung der Fensterlaibung in Auftrag gibt, werden diese als Gipskartonarbeiten („Gips“) ausgeführt und beinhalten keine Malerarbeiten, sondern werden bis zum Feinkitten der gesamten Oberfläche ausgeführt ohne Schleifen.

PREISE und ZAHLUNG

Die Preise werden in Euro festgelegt und ausgedrückt.
Rabatte zählen sich nicht zusammen. Aktionen sind von Rabatten ausgeschlossen.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Produktpreise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, wenn:

  • es zu Preisänderungen laut Preisliste kommt
  • die Rohstoffpreise steigen

Die Stückpreise enthalten keine Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Mehrwertsteuer wird aufgrund der Angaben des Kunden separat berechnet und ausgewiesen. Vor Ausstellung der Rechnung ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen alle Informationen mitzuteilen, die sich auf die Methode der Mehrwertsteuerberechnung auswirken können.
Die Mehrwertsteuer wird nach ZDDV-1 berechnet.
Bei einem Angebot mit ermäßigtem Steuersatz von 9,5 % bestätigt die natürliche Person mit der Annahme des Angebots und der Auftragsbestätigung, dass sie Eigentümer des Gebäudes aus dem Angebot ist und dass die Nettonutzfläche des Einfamiliengebäudes nicht mehr als 250 m2 bzw. bei der betreffenden Wohnung eines Mehrfamilienhauses 120 m2 beträgt.
Die Umgekehrte Steuerpflicht nach § 76a ZDDV-1 gilt nur für juristische Personen, die über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen. In diesen Fällen wird keine Mehrwertsteuer berechnet.

Die Preise gelten EXW am Firmensitz in Ljubljana-Šentvid (ohne Transportpaletten), sofern im Angebot nicht anders angegeben.

Der Kunde leistet die Zahlung nur auf eines der auf dem Angebot oder der Rechnung aufgeführten Konten des Unternehmens. Vertreter, Makler und Monteure sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
Der Kunde hat das Recht, die Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung abzulehnen. Andernfalls geht das Unternehmen davon aus, dass der Kunde die Rechnung vollständig akzeptiert hat und berücksichtigt eine Ablehnung nicht mehr.

Bei Zahlungsverzug bzw. Nichtzahlung der Rechnung, ist das Unternehmen berechtigt, vom Fälligkeitstag des einzelnen zu zahlenden Betrages bis zum Tag der Zahlung Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Mit Fälligkeit der Rechnung trägt der Kunde das gesamte Risiko der zufälligen Zerstörung oder Beschädigung der Ware. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Kosten einer Mahnung wegen Nichtzahlung in Höhe von 40 € zu berechnen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum des Unternehmens. Im Falle einer Nichtzahlung und Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden behält sich das Unternehmen das Eigentumsrecht an der Ware vor, auch nachdem die Ware an den Kunden geliefert wurde, bis der Kunde die Zahlung beglichen hat bzw. seinen Verpflichtungen vollständig nachkommt.

Gemäß dem vorstehenden Absatz behält sich das Unternehmen das Recht vor bei Verletzung vertraglicher Bestimmungen, insbesondere bei Nichtzahlung bzw. Zahlungsverzug die Ware zurückzunehmen (nicht eingebaute Elemente vollständig, bei eingebauten Elementen – die Flügel), ohne dadurch die Vertragspflichten zu verletzen. Der Kunde gestattet dem Unternehmen den ungehinderten Zugang zu diesen Elementen und deren Entfernung.

Im Falle des Einbaus von Elementen, für die der Kaufpreis nicht beglichen wurde, behält sich das Unternehmen das Recht zu Leistungsrückerstattung vor, die der Kunde aus diesen Gegenständen hatte. Das Unternehmen verletzt dadurch seine vertraglichen Pflichten nicht und der Kunde verzichtet auf diesbezügliche Ansprüche.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. 100 % Vorauszahlung auf das Bankkonto des Unternehmens mit 3 % zusätzlichem Rabatt.
2. Im Falle einer Montage: 40 % Anzahlung bei Bestellung, 60 % innerhalb von 8 Tagen nach der Montage. Im Falle ohne Montage: 50 % Anzahlung bei Bestellung, 50 % vor der Lieferung.
3. Zahlung nach Lieferung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserhalt, wobei der Kunde bei Vertragsabschluss die Zahlung durch eine Bankgarantie absichert.
4. Laut Vertrag

LIEFERUNG und LIEFERFRIST

Die Lieferfrist wird vom Unternehmen nach dem Inhalt des Angebots/der Nachfrage und der Belastung des Geschäftsablaufs bestimmt. Der ungefähre Liefertermin ist im Angebot angegeben.
Enthält das Angebot Produkte mit unterschiedlichen Lieferterminen, wird der für das Produkt mit dem längsten Liefertermin angegebene Liefertermin berücksichtigt.

Rahmenlieferzeiten werden für Standard- und Nicht-Standardprodukte bestimmt, wobei Standardprodukte Folgendes umfassen:

Fenster

  • Kunststoff in Standardfarbe
    • beidseitig weiß, dunkle Eiche/weiß, goldene Eiche/weiß, Mahagoni/weiß und anthrazit/weiß beidseitiges Dekor: dunkle Eiche, goldene Eiche, Mahagoni, anthrazit
  • Kunststoff ALU-clio in Standard-RAL-Farbe und Standard-Strukturfarben, nach
    „Schüco Farbkarte“

Panoramaverglasung

  • Kunststoff-Hebe-Schiebe-Türen und Kipp-Schiebe-Premium-Türen in Standardfarbe
    • beidseitig weiß, dunkle Eiche/weiß, goldene Eiche/weiß, Mahagoni/weiß und anthrazit/weiß beidseitiges Dekor: dunkle Eiche, goldene Eiche, Mahagoni, anthrazit
  • Kunststoff ALU-clio in Standard-RAL-Farbe und Standard-Strukturfarben, nach
    „Schüco Farbkarte“

Eingangstüren

  • Kunststoff EINGANGSTÜREN in Standardfarbe
    • beidseitig weiß, dunkle Eiche/weiß, goldene Eiche/weiß, Mahagoni/weiß und anthrazit/weiß beidseitiges Dekor: dunkle Eiche, goldene Eiche, Mahagoni, anthrazit
  • Kunststoff ALU-clio in Standard-RAL-Farbe und Standard-Strukturfarben, nach
    „Schüco Farbkarte“

Sonnenschutz und Zubehör:

  • Außenrollladen in den Standardfarben des Herstellers
  • Rollladenkasten über Fenster in den Standardfarben des Herstellers
  • Außenjalousien in den Standardfarben des Herstellers
  • Innenjalousien in den Standardfarben des Herstellers
  • Insektenschutz für Fenster in den Standardfarben des Herstellers

Die Lieferzeit kann sich in solchen Fällen anteilig verlängern:

  • Höhere Gewalt, allgemeine Materialknappheit bei Lieferanten oder außergewöhnliche Witterungsverhältnisse.
  • Unvorhersehbare Hindernisse, die nicht nach Willen des Unternehmens entstanden sind und der Art sind, dass sie die Erfüllung der Verpflichtungen erheblich beeinträchtigen.
  • Gründe auf Kundenseite.
  • Festgestellte Abweichungen des Elements während der Montage. In diesem Fall beseitigt das Unternehmen die Abweichung schnellstmöglich.
  • Kollektive Urlaubstage des Unternehmens oder Lieferanten.

Bei Verzögerung der Warenlieferung bzw. Montage aus einem unternehmensinternen Grund (außer den im vorstehenden Absatz genannten Gründen), vereinbaren das Unternehmen und der Kunde eine angemessene Verlängerung der Frist ohne Ersatz des Verzugsschadens, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

Das Unternehmen haftet für die gute Qualität des Materials und der Verarbeitung, ist jedoch nicht verantwortlich für Waren, die durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung auf der Baustelle beschädigt wurden.

ANNAHME und ÜBERPRÜFUNG DER WAREN

Das Unternehmen teilt dem Kunden den Liefer- und Montagetermin (schriftlich oder telefonisch) mindestens einen Tag vor der möglichen Abholung der Ware bzw. einen Tag vor Montagebeginn mit. Die Verantwortung für versandbereite Ware geht einen Tag nach Mitteilung durch das Unternehmen auf den Kunden über. Holt der Kunde die bestellte Ware nicht innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung über die Abholung der Ware im Lager ab, bzw. lässt den Einbau nicht zu, kann ihm das Unternehmen Lagerkosten (0,5 %/Tag, jedoch nicht mehr als 10 % des Warenwertes) in Rechnung stellen, gleichzeitig übernimmt der Kunde die Verantwortung für das Entfernen der Schutzfolie auf den Produktprofile, die innerhalb von vier Wochen entfernt werden müssen.

Die Warenübernahme bzw. der Versand sind von Montag bis Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag am Firmensitz, Lbratov Komle 45, 1000 Ljubljana möglich, wobei der Kunde den Abholtermin der Ware mindestens einen Tag vorher mitteilen muss. Das Unternehmen tauscht oder nimmt die vom Kunden abgeholte Ware nicht zurück.
Bei der Übernahme der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen, etwaige Mängel oder Fehler festzustellen und diese gleichzeitig dem Unternehmen schriftlich mitteilen. Spätere Reklamationen berücksichtigt das Unternehmen nicht.

Der Kunde bzw. sein Bevollmächtigter muss zu Beginn und am Ende der Montagearbeiten am Objekt anwesend sein. Stellt der Kunde die Anwesenheit des Investors (es kann eine Person sein) nicht sicher, muss er die Kosten für die eventuelle Wiederanreise der Monteure zur Durchführung der Übergabe an einem anderen Tag tragen. Nach Beendigung der Montage ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen bzw. ausgeführte Arbeiten, Mängel oder Fehler feststellen und diese sofort auf dem Montage- und Servicebericht vermerken. Spätere Reklamationen berücksichtigt das Unternehmen nicht.

Mit der Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Kunde, dass die Ware gemäß dem finalen Angebot geliefert und die Montage fachgerecht ausgeführt wurde. Damit bestätigt der Kunde, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen aus dem angenommenen Angebot vollständig erfüllt hat und erwirbt damit alle Rechte daraus. Der Kunde hat alle eingereichten Unterlagen nach Abschluss der Montage aufzubewahren und ggf. später zu verwenden.

Verweigert der Kunde bzw. kommt er seinen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, so kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten und eine Rückerstattung des ihm entstandenen Schadens verlangen.

MONTAGE

Der Montagetermin wird dem Kunden mindestens einen Tag im Voraus mitgeteilt und steht fest, so dass der Kunde ihn ohne Zustimmung des Unternehmens nicht beliebig verschieben kann. Die Montage kann für die Dauer außergewöhnlicher Witterungsbedingungen (niedrige Temperaturen, Sturm etc.) verschoben werden – in diesem Fall haftet das Unternehmen noch der Kunde für die Verzögerung des Liefertermins.

Ist die Montage am Objekt nach dem zuvor mit dem Montageplaner vereinbarten Termin nicht möglich, werden dem Kunden alle entstandenen Kosten in Rechnung gestellt und der Kunde ist verpflichtet, diese vor Fortsetzung der Arbeiten zu begleichen. Der neue Montagetermin wird nach Vereinbarung bestimmt und unterliegt nicht der ursprünglichen Lieferfrist (er stellt keinen Verzug dar). Für den Fall, dass der Kunde die Ware in zwei (oder mehr) Teilen montiert haben möchte, werden zusätzliche Transportkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Für eventuelle Schäden an Gegenständen, die während dieser Zeit beim Kunden gelagert werden, haftet der Kunde.

Damit die Montage ungehindert ablaufen kann, ist der Kunde verpflichtet, den Monteuren bzw. dem Unternehmen vor Beginn auf alle möglichen Hindernisse (versteckte Installationen, Wasserversorgung, Elektroinstallation etc.) hinzuweisen, die den laufenden Montagevorgang stören würden, andernfalls haftet für alle entstehenden Kosten und Schäden der Kunde. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch Eingriffe in das bestehende Gebäude entstehen würden (z. B.: Statische Tragfähigkeit alter Elemente, Hydroisolation, Schließen von Balkonen oder Terrassen, Auftreten von Boden, Wand oder Deckenrisse, Reduzierung der Gebäudesicherheit etc.).

Die Montage beinhaltet keinen PU-Schaum-Abschnitt (aufgrund der UV-Beständigkeit), sofern im Angebot nicht anders angegeben, und ist vor Beginn der weiteren Arbeiten vom Kunden zu verantworten.

Während der Montage ist der Kunde verpflichtet für einen freien und ungehinderten Zugang zum Gebäude zu sorgen, der Montageort muss leer sein, er hat auch für kostenfreie Versorgung und Zugang zum Strom sowie Grundabsicherung zu sorgen. Bei einer Montage, die über einen längeren Zeitraum dauert, hat der Kunde zusätzlich einen unter Verschluss zu haltenden Aufbewahrungsort für das Werkzeug bereitzustellen.

Das Unternehmen ist nicht autorisiert und führt keine Elektroinstallationsarbeiten durch (z. B. Anschluss des Antriebs von Jalousien und Rollläden, Eingangstüren usw.), diese werden vom Kunden selbst durchgeführt.

Bei der Demontage von Fenstern und Türen ist es notwendig, die alten Rahmen herauszuschneiden. Bei der Demontage von Waren sind in Ausnahmefällen zusätzliche Arbeiten erforderlich. Zusätzliche Arbeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt berechnet und sind Gegenstand eines zusätzlichen Angebots. Beim Austausch von Elementen haftet das Unternehmen nicht für eventuelle Schäden an Fensterlaibungen und der Fliesen, die trotz fachgerechter Demontage entstehen.

Das Objekt ist montagefertig, wenn die Ware ohne weitere Arbeiten in die Bauöffnungen eingebaut werden kann. Bei der RAL-Montage sind die Öffnungen bauseits fachgerecht vorzubereiten: nach Herstellerangaben umlaufend um das Element herum.

Der Kunde ist verpflichtet, für den Schutz und die Versicherung des Objekts zu sorgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Die Öffnung für den Wareneinbau sowie für Sektional-Garagen- und Industrietore muss mauerwerksvorbereitet (fein verputzt) und nach Firmenangaben hergestellt werden, sofern nicht anders angegeben. Falls die Eröffnung am Objekt nicht ordnungsgemäß vorbereitet wird, gehen alle zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden (erneute Besuche des Objekts,

Anpassungen, Übernahmen usw.).
Maurerarbeiten (z. B. Bearbeitung des Tragbalkens und der Innenwände) sind bauseits vor dem Einbau der Elemente auszuführen; Tragbalken und Innenwände müssen in einer Linie ausgeführt werden. Der Belag des Objekts (Estrich, Fliesen…) muss in einer Linie bzw. waagerecht erfolgen und final bearbeitet sein.
Fenster und Türen werden durch Verschrauben durch den Rahmen montiert, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die Montage anderer Waren erfolgt nach Herstellerangaben.

GARANTIE

Das Unternehmen gibt eine Garantie (laut Garantieerklärung) für:

10 Jahre

  • Systemgarantie auf Kunststoff- und ALU-Fenster, Haustüren und Schiebetüren sowie ALU-Rollläden. Die Garantie erstreckt sich auf alle Schuco-Bestandteile (Profil, Beschläge, Haken, Verstärkungen, Dichtungen (EPDM). Die Garantie umfasst die UV-Beständigkeit von Profilen und Beschlägen sowie die Dichtheit von Isolierglas.

2 Jahre

  • Hängen von Kunststoff und ALU-Elemente

1 Jahr

  • Elektromaterial, Montage.

Für sonstige Waren gelten die Gewährleistungsbedingungen der Lieferanten.

Die Garantie gilt nicht:

  • Wenn der Kunde keine gültige Rechnung hat;
  • Wenn der Käufer nicht alle Verpflichtungen gegenüber dem Bürgen erfüllt;
  • Wenn festgestellt wird, dass ein Mangel oder eine Beschädigung des Produkts durch unsachgemäße Verwendung oder Wartung, nicht fachgerechte Montage oder Reparatur der Ware durch nicht autorisierte Personen oder höhere Gewalt (Einbruch, Feuer, Naturkatastrophe, Explosion usw.) verursacht wurde;
  • Wenn die Schutzfolie nicht rechtzeitig entfernt wurde;
  • Für geringfügige Oberflächenunregelmäßigkeiten an Produkten und Glas, die durch mechanische Einwirkungen während der Produktion (Kratzer, Abschürfungen …) entstehen, wenn die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigt wird und nicht aus einer Entfernung von mehr als einem Meter sichtbar ist;
  • Für geringfügige Oberflächenunregelmäßigkeiten an Produkten und Glas, die in den Richtlinien zur visuellen Bestimmung der Glasqualität definiert sind und nicht auf mechanische Einwirkungen während der Produktion (Kerben, Abschürfungen…) zurückzuführen sind, sofern diese die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen Produkt und wenn sie aus einer Entfernung von mehr als einem Meter nicht sichtbar sind;
  • Für mechanische Schäden am Produkt, die nach der Lieferung der Ware aufgetreten sind (Abschürfungen oder Kratzer an Profilen und Glas, Glasscherben, Schäden an Insektenschutznetzen usw.);
  • Für alle Schäden, die durch Kontakt mit jeglichen Mitteln (chemisch und physikalisch) entstehen;
  • Für Schäden an Produkten, die durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch oder höhere Gewalt (Einbruch, Feuer, Naturkatastrophe, Explosion usw.) verursacht wurden;
  • Für den Austausch beweglicher Teile, die durch erhöhten Verschleiß durch besondere Witterungseinflüsse entstehen;
  • Für die Korrosion von Glas mit Metallbeschichtung;
  • Für das Hängen oder Klimpern von verglasten Kreuzen;
  • Für das Einstellen von Fenstern, Türen, Zubehör etc.;
  • Für After-Sales-Services.

Die Garantie gilt auf dem Gebiet der EU und schließt die Rechte des Verbrauchers aus der Verantwortung des Verkäufers für Mängel der Ware nicht aus.

REKLAMATIONEN

Die Reklamation wird abgelehnt, wenn:

  • Die Garantiebedingungen nicht berücksichtigt werden;
  • Sich die verwendeten Materialien durch Wärmedehnungen und inneren Spannungen bis zu 4 mm biegen, ohne dass die Funktion und Dauergebrauchsfähigkeit beeinträchtigt wird;
  • Mögliche Folgen für die Ware durch nicht rechtzeitiges Entfernen (spätestens innerhalb von vier Wochen) der Schutzfolie und Aufkleber entstehen (z. B. ZAG- Zertifikat usw.).
  • Sich beim ESG-Glas eine mögliche „Anisotropie“ oder der ESG-Glas- Herstellungsprozess eine „Welligkeit“ des Glases zeigt.
  • Glasbruch nicht die Folge des Transports oder Einbaus der Fenster durch den Kunden, Dritten ist oder die Ursache des Glasbruchs unbekannt ist.
  • Glasbruch bei der Übernahme nicht schriftlich vermerkt wird, da spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werden.
  • Renolit-Folien auf Produkten (Dekor) teilweise den Farbton durch äußere Witterungseinflüsse verändern.
  • Es diverse Abweichungen in den Farbtönen, Farben etc. der Produkte gibt, aufgrund der Verwendung unterschiedlicher Materialien und Lieferungen.
  • Es bei einem Element mit einem Verhältnis Höhe : Breite größer als 1:1,5 zum Hängen des Fensterblattes kommt.
  • Die Elemente den vom Lieferanten festgelegten Richtlinien entsprechen.

Service und/oder Reklamationen reklamiert der Kunde zusammen mit der bezahlten Rechnung unter der Tel. Nr.: +386 (0)1 516 14 06 oder per E-Mail: info@ancora.si. Bei Geltendmachung einer Garantie oder Reklamation hat der Kunde eine Garantieerklärung oder eine Rechnung über den Kauf der Waren des Unternehmens vorzulegen. Falls die Reklamation zurückgewiesen wird und beim Kunden eine Leistung erbracht oder Material geliefert wurde, verpflichtet sich der Kunde, die erbrachten Leistungen und die gelieferte Ware gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen.

DATENSCHUTZ

Das Unternehmen verpflichtet sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

KONFLIKTLÖSUNG

Der Kunde und das Unternehmen werden alle Streitigkeiten einvernehmlich beilegen, andernfalls ist das Gericht in Ljubljana für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Das Unternehmen behält sich das Recht vor Änderungen und Fehler in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Skizzen, Zeichnungen, Berechnungen und ähnlichen Unterlagen, die das Produkt selbst nicht betreffen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens treten am 01.01.2019 in Kraft.